Pachtvertrag für Acker und Grünland
Mit einem Pachtvertrag geben Verpächterinnen und Verpächter ihr Landeigentum zur Bewirtschaftung in die Obhut der Pachtenden. Dabei vereinbaren die Verpachtenden und die Pachtenden die wechselseitigen Rechte und Pflichten (wie etwa Höhe und Zahlungstermin des Pachtzinses) sowie Rahmenbedingungen für die Ausübung der Bewirtschaftung (z. B. ab wann und für wie lange der Pachtvertrag gelten soll). Bei vielen Verpächterinnen und Verpächtern besteht darüber hinaus der Wunsch, im Hinblick auf den besonderen Schutz von Natur und Umwelt zusätzliche Maßnahmen für die Bewirtschaftung ihres Landeigentums zu vereinbaren – auch das ist in Pachtverträgen im Rahmen der Vertragsverhandlungen möglich.
Ganz grundsätzlich können Pachtverträge für Äcker und Grünland formfrei und sogar mündlich abgeschlossen werden. Um die getroffenen Vereinbarung zu dokumentieren, empfiehlt sich jedoch immer die Schriftform. Das von Fairpachten zur Verfügung gestellte Musterpachtvertrag ist hierfür geeignet und bietet insbesondere eine einfache Möglichkeit, die im Zuge der Vertragsabstimmung zwischen Verpachtenden und Pachtenden ausgehandelten Bewirtschaftungsvereinbarungen festzuhalten – Hand in Hand für die Natur.
Fairpachten bietet nachfolgend als Erstinformation allgemeine Ausführungen zum Themenkomplex „Verpachtung landwirtschaftlicher Flächen“ und stellt einen Mustervertrag zur Verfügung. Dieser basiert auf einem über viele Jahre bewährten Vertragsmuster, das gemeinsam mit einem Fachanwalt für Agrarrecht weiterentwickelt wurde und aktuellen pachtrechtlichen Erfordernissen entspricht.
Beides ersetzt nicht eine individuelle juristische Beratung, die bei Bedarf von entsprechend spezialisierten Anwälten angeboten wird. Die letzte Aktualisierung erfolgte im Februar 2024. Jede Haftung im Zusammenhang mit der Verwendung der hier dargestellten Informationen oder dem Musterpachtvertrag wird ausgeschlossen.