Späte Mahd zum Vogelschutz
Eine Klostergemeinschaft in Bayern machte sich viele Gedanken um die Bewirtschaftung ihrer circa 8 Hektar großen Wiese, die von einem Landwirt intensiv für sein Vieh genutzt wurde. Sie pflegten sehr gute Beziehungen zu ihrem Landwirt, wünschten sich aber eine nachhaltigere Nutzung der Fläche. Als der Pachtvertrag auslief, wandten sie sich deshalb an Regionalberater Jochen Goedecke. Im persönlichen Gespräch erläuterte er ihnen verschiedene Naturschutzmaßnahmen, die auf ihrer Wiese möglich waren. Neben dem Verzicht auf das Ausbringen von Dünger und Gülle ist es sinnvoll, mindestens acht Wochen Abstand zwischen den Mahdvorgängen einzuhalten, um die Nester von wiesenbrütenden Vogelarten zu schützen. Wieseninseln bieten zudem Schutz und Nahrung für Insekten und andere Arten. Mit diesen Vorschlägen ging die Schwesternschaft auf ihren Pächter zu.