Lebensraum für die Feldlerche

Frau W. besitzt eine kleine Ackerfläche in Rheinland-Pfalz, auf der sie gern etwas für die Feldlerche tun wollte. Die Fläche ist umringt von konventionellen Schlägen. Sie hatte sich schon eine Weile mit dem Thema beschäftigt und holte sich bei Regionalberaterin Karoline Brandt noch einen Rat, wie sie ein Feldlerchenfenster im Getreide und einen Blühstreifen im Schlag im Pachtvertrag vereinbaren konnte. Anschließend ging sie mit verschiedenen Landwirten ins Gespräch, die auch die umliegenden Flächen bewirtschafteten, sich aber nicht auf ihre Wünsche für den Schutz der Feldlerche einlassen wollten. Ein Bio-Landwirt, der die Fläche pachten wollte, schlug zunächst vor, die Fläche zu tauschen, um das Risiko einer Abdrift von Pflanzenschutzmittel auf seine Anbauflächen zu vermeiden. Darauf ließ sich Frau W. jedoch nicht ein, weil sie gerne wollte, dass auf ihrer eigenen Fläche die Feldlerchen zurückkommen und dass die anderen Verpächter in der Gegend sehen, was man selbst auf einer kleinen Fläche tun konnte. Ermutigt durch die Beratung, sprach sie noch einmal mit dem Bio-Landwirt und kommunizierte klar, dass sie keinen Flächentausch wollte. Schließlich vereinbarte sie mit einem Bio-Landwirt eine Ackernutzung im Ökolandbau, Feldlerchenfenster bei Fruchtarten, in denen dies möglich ist, und einen Blühstreifen.

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