Keine Gülle auf der Wiese

Frau B. kümmerte sie sich um die 12 Hektar Grün- und Ackerland ihrer Eltern in Hessen, die die Familie an einen Milchviehbetrieb aus der Umgebung verpachtet hatte. Da die Pachtflächen in einem Wasserschutzgebiet lagen und eine Quelle mitten durch die Wiese lief, war es Frau B. ein großes Anliegen, dass der Pächter keine Gülle mehr auf dem Grünland ausbrachte. Über einen Pressebericht erfuhr sie vom kostenlosen Beratungsangebot Fairpachten und nahm 2022 Kontakt mit Regionalberater Ralf Demmerle auf: Dieser gab Frau B. wertvolle Hinweise, wie sie einen Verzicht auf das Ausbringen von Gülle im Pachtvertrag vereinbaren kann und empfahl ihr außerdem weitere Naturschutzmaßnahmen für ihre Wiese, wie zum Beispiele einen Mindestabstand von acht Wochen zwischen den einzelnen Mahdvorgängen einhalten zu lassen, um wiesenbrütende Vogelarten zu schützen, und dabei kleine Wieseninseln stehen zu lassen, die vielen Tieren als Refugium dienen. Für den Acker von Frau B. kam die Anlage eines mehrjährigen Blühstreifens in Frage. Mit diesem Wissen ging Frau B. ins Gespräch mit ihrem Pächter, der den Maßnahmen sehr offen gegenüberstand und mit allem einverstanden war.

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