Verzicht auf Pestizide

Die Bürgermeisterin einer kleinen Ortschaft in Nordrhein-Westfalen wollte die 22 Hektar landwirtschaftliche Fläche der Kommune gerne naturverträglicher verpachten. Sie regte das Thema zunächst im Umweltausschuss der Stadt an, woraufhin die Verwaltung einen Beschlussvorschlag verabschiedete. Der Stadtrat setzte das Thema schließlich auf die Tagesordnung und lud dafür unter anderem den Regionalberater von Fairpachten ein, der über die Möglichkeiten einer naturverträglicheren Verpachtung informierte und verschiedene Maßnahmen vorstellte. Im Anschluss an die Sitzung beschlossen die Ratsmitglieder, in allen neuen landwirtschaftlichen Pachtverträgen der Kommune vereinbart wird, auf chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel zu verzichten.

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