Naturschutzmaßnahmen

Der Lichtacker - mehr Platz für Fauna und Flora

Ein Lichtacker zeichnet sich durch einen erhöhten Abstand zwischen den Saatreihen im Getreide aus. Mehr Licht und Wärme erreichen den Ackerboden. Dies ist insbesondere für die Jungenaufzucht von Feldvögeln und Feldhasen von großer Bedeutung.

Ein Lichtacker entsteht, indem bei der Aussaat des Getreides der Saatreihenabstand erhöht oder verdoppelt wird. Empfohlen wird ein erweiterter Reihenabstand von 22-30 cm. Dazu werden Säschare an der Drillmaschine geschlossen. Gleichzeitig wird die Saatmenge pro Reihe erhöht, sodass in den Reihen das Getreide gleich dicht oder etwas dichter steht. Die Saatstärke (Körner/ qm) auf der ganzen Fläche wird so um 30-50 % reduziert. Zwischen den einzelnen Reihen bleibt mehr Platz für am Boden lebende Feldvögel wie Feldlerche, Grauammer, Rebhuhn und Wachtel sowie andere Arten wie den Feldhasen. Diese finden dort verbesserte Brut- und Aufzuchtmöglichkeiten vor. Lichtliebende Ackerwildkräuter haben zwischen den Getreidereihen eine gute Chance zu keimen. Dies gilt insbesondere dann, wenn auf Pestizide verzichtet wird. In diesem Fall profitieren Arten wie Feldvögel, Feldhasen und Insekten nicht nur von verbesserten Brut- und Aufzuchtbedingungen im Lichtacker, sondern auch von einem zusätzlichen Nahrungsangebot. Um Nester zu schonen, ist auch der Verzicht auf Striegeln während der Brutzeit der Feldvögel zu empfehlen.

Der Lichtacker bedeutet für den Landwirt nur eine geringfügige Einbuße bei der Erntemenge. Besonders effektiv ist diese Naturschutzmaßnahme im Wintergetreide.

Besonders gut für:

  • Feldvögel
  • Feldhase

Besonders sinnvoll mit:

  • Pestizidfreie Landwirtschaft
  • Getreideanbau ohne Striegeln
  • Weniger Dünger für mehr Natur
  • Schonzonen in der Feldfrucht
  • Weniger Mais für mehr Natur

Steckbrief mit Pachtvertragshinweisen

Welche Naturschutzmaßnahme für eine Fläche sinnvoll ist, hängt von den örtlichen Begebenheiten ab. Dazu beraten wir Sie gerne. Im Folgenden können Sie den Steckbrief als PDF herunterladen. Das Dokument enthält auch Hinweise für Pachtverträge, die allgemein beschreiben, wie diese Naturschutzmaßnahme vereinbart werden kann. Dies ersetzt jedoch nicht eine juristische Beratung. Jede Haftung im Zusammenhang mit der Verwendung der Inhalte wird ausgeschlossen.

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Tel. 030 284 984 1844

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