Naturschutzmaßnahmen

Getreideanbau ohne Striegeln

Striegeln ist eine Methode der mechanischen Beikrautregulierung. Wird auf das Striegeln verzichtet, werden die Nester der Feldvögel geschont und Ackerwildkräuter gefördert. Mehr Blühpflanzen erhöhen das Nahrungsangebot für Insekten.

Zur mechanischen Beikrautregulierung wird im Getreide, besonders im Ökolandbau, häufig gestriegelt. Kleine Metallhaken reißen dabei Ackerwildkräuter aus oder schütten sie mit Erde zu. Wird auf das Striegeln verzichtet, werden Ackerwildkräuter gefördert. Besonders in der Beikrautflora von Wintergetreide finden sich viele bedrohte Arten wie z. B. der Feldrittersporn und die Ackerlichtnelke. Die Förderung der Ackerwildkräuter wirkt sich positiv auf die Insektenwelt aus. So fliegen zum Beispiel Wildbienen die Blüten zum Nektar- oder Pollensammeln an. Mehr Insekten und die Samen der Wildkräuter bereichern wiederum das Nahrungsangebot der Feldvögel. Auch dem Feldhasen bieten die Ackerwildkräuter zusätzliche Nahrung. Striegeln zerstört außerdem die Nester von bodenbrütenden Vögeln wie der Feldlerche. Auch sie profitiert von einem Verzicht auf Striegeln und hat dann gute Chancen ihre Jungen großzuziehen.

Der Verzicht auf das Striegeln kann bereits ab dem Auflaufen, sobald das Getreide aus der Erde sprießt, vereinbart werden. Zur Schonung der Feldvogelnester sollte spätestens ab dem 01. April auf das Striegeln verzichtet werden. Der Striegelverzicht ist auch auf Teilflächen sinnvoll. Entlang von Gewässern kann der Striegelverzicht zusätzlich Amphibien schonen. Grundsätzlich ist diese Naturschutzmaßnahme nur sinnvoll, wenn zugleich auf den Einsatz von Pestiziden verzichtet wird.

 

Besonders gut für:

  • Feldvögel
  • Ackerwildkräuter

Besonders sinnvoll mit:

  • Pestizidfreie Landwirtschaft
  • Der Lichtacker – mehr Platz für Fauna und Flora
  • Weniger Dünger für mehr Natur
  • Weniger Mais für mehr Natur

Steckbrief mit Pachtvertragshinweisen

Welche Naturschutzmaßnahme für eine Fläche sinnvoll ist, hängt von den örtlichen Begebenheiten ab. Dazu beraten wir Sie gerne. Im Folgenden können Sie den Steckbrief als PDF herunterladen. Das Dokument enthält auch Hinweise für Pachtverträge, die allgemein beschreiben, wie diese Naturschutzmaßnahme vereinbart werden kann. Dies ersetzt jedoch nicht eine juristische Beratung. Jede Haftung im Zusammenhang mit der Verwendung der Inhalte wird ausgeschlossen.

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Tel. 030 284 984 1844

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