Naturschutzmaßnahmen

Mehr Sommergetreide auf dem Acker

Sommergetreide bietet Licht und Bewegungsraum für Feldvögel und Feldhasen. Bodenbrütende Vögel wie Feldlerche, Kiebitz und Grauammer finden hier Platz für ihre Nester. Ebenso geeignet sind Sommer-Mischkulturen z. B. aus Getreide und Erbsen.

Sommergetreide wie Sommerweizen, Sommergerste, Hafer oder Sommertriticale wird im Frühjahr ausgesät, sodass der Bewuchs zur Hauptbrutzeit vieler Feldvögel licht und niedrig ist. in den dichten und hohen Wintergetreidekulturen dagegen haben bodenbrütende Feldvögel häufig Probleme sich am Boden zu bewegen, Nistplätze anzulegen und nach Nahrung zu suchen. Auch dem Feldhasen fällt die Fortbewegung schwerer. In den Beständen des Sommergetreides finden viele Bodenbrüter gute Bedingungen für die Aufzucht ihrer Küken, insbesondere für die Zweit- und Nachbrut. Diese Naturschutzmaßnahme fördert verschiedene Feldvogelarten wie Feldlerche, Kiebitz und Grauammer. Im Sommergetreide erreicht mehr Sonnenlicht den Boden. Lichtliebende Ackerwildkräuter können sich besser entwickeln. Insbesondere dann, wenn zusätzlich auf den Einsatz von Pestiziden verzichtet wird. Dann profitieren auch viele Insektenarten.

Der Anbau von Sommergetreide als Mischkultur mit Erbsen oder Ackerbohnen bringt weitere ökologische Vorteile. Es empfiehlt sich den Anbau von Sommergetreide an eine ganzjährige Begrünung zu koppeln. Vor der Aussaat im Frühling fehlt dem Acker häufig eine Vegetationsdecke, die den Boden vor Erosion und Auswaschung schützt. Eine Zwischenfrucht, die über den Winter stehen bleibt, kann diese Funktion übernehmen und zudem bodenverbessernd wirken.

Besonders gut für:

  • Feldvögel

Besonders sinnvoll mit:

  • Wintergrüne Äcker mit Zwischenfrüchten oder Untersaaten
  • Pestizidfreie Landwirtschaft
  • Getreideanbau ohne Striegeln
  • Mehrjährige Blühstreifen - ein Paradies für Insekten

Steckbrief mit Pachtvertragshinweisen

Welche Naturschutzmaßnahme für eine Fläche sinnvoll ist, hängt von den örtlichen Begebenheiten ab. Dazu beraten wir Sie gerne. Im Folgenden können Sie den Steckbrief als PDF herunterladen. Das Dokument enthält auch Hinweise für Pachtverträge, die allgemein beschreiben, wie diese Naturschutzmaßnahme vereinbart werden kann. Dies ersetzt jedoch nicht eine juristische Beratung. Jede Haftung im Zusammenhang mit der Verwendung der Inhalte wird ausgeschlossen.

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Tel. 030 284 984 1844

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