Naturschutzmaßnahmen

Pflanzenvielfalt mit Mischfruchtanbau

Beim Mischfruchtanbau werden zwei oder auch mehrere Feldfrüchte gemeinsam auf einem Feld angebaut. Wenn sich beispielsweise am Mais noch eine Bohne hochrankt, dann ist das nicht nur schön anzusehen: Der Mischfruchtanbau hat viele ökologische Vorteile und kann auch ökonomisch punkten.

Kulturarten, die nach der Ernte in der Biogasanlage landen oder der Produktion von Tierfutter dienen, können durch den gleichzeitigen Anbau einer weiteren Feldfrucht ökologisch stark aufgewertet werden. Dieser sogenannte Mischfruchtanbau hat viele Vorteile. Er erhöht die Ertragsstabilität. Je nachdem, wie sich das Wetter in einem Jahr entwickelt, gedeiht mal die eine, mal die andere Feldfrucht besser. Außerdem wird der Boden stärker durchwurzelt. Dies vermindert die Auswaschung von Nährstoffen. Auch das übermäßige Wachstum von Beikräutern wird durch eine schnellere Beschattung des Bodens reduziert. Somit kann in vielen Fällen auf den Einsatz von Pestiziden oder das Striegeln des Bodens verzichtet werden. Sind stickstoffbindende Leguminosen in der Mischung, kann auf zusätzliche Stickstoffdüngung verzichtet werden. Beim Mischfruchtanbau sollte darauf geachtet werden, dass auch immer eine blütenbildende Art mit angebaut wird. Die Blühpflanzen bieten Nahrung für viele Insekten.

Für den Mischfruchtanbau eignen sich zahlreiche Kombinationsmöglichkeiten oder sogenannte Gemenge. Oft genutzte Gemengepartner sind: Mais-Bohnen-Gemenge, Mais-Kleegras-Gemenge, Sommer- und Wintergetreide mit Erbsen oder Getreide-Ölfrucht-Gemenge. Es gibt auch exotische Varianten, zum Beispiel Mais mit Erdbeeren. Die Auswahl des Gemenges hängt von den Bodenverhältnissen und der Betriebsstruktur ab.

Besonders gut für:

  • Insekten
  • Bodenleben
  • Landschaftsbild

Besonders sinnvoll mit:

  • Wieseninseln – einfach maßvoll mähen
  • Weniger Dünger für mehr Natur
  • Pestizidfreie Landwirtschaft

Steckbrief mit Pachtvertragshinweisen

Welche Naturschutzmaßnahme für eine Fläche sinnvoll ist, hängt von den örtlichen Begebenheiten ab. Dazu beraten wir Sie gerne. Im Folgenden können Sie den Steckbrief als PDF herunterladen. Das Dokument enthält auch Hinweise für Pachtverträge, die allgemein beschreiben, wie diese Naturschutzmaßnahme vereinbart werden kann. Dies ersetzt jedoch nicht eine juristische Beratung. Jede Haftung im Zusammenhang mit der Verwendung der Inhalte wird ausgeschlossen.

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Tel. 030 284 984 1844

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