Naturschutzmaßnahmen

Schonzonen in der Feldfrucht

Bei dieser Naturschutzmaßnahme werden in der Randzone des Feldes nach der Einsaat der Kulturpflanzen keine Pestizide oder Düngemittel ausgebracht. So können sich neben der angebauten Feldfrucht auch wertvolle Ackerwildkräuter entwickeln. Schonzonen bieten vielen Insekten, Vögeln und Säugetieren Nahrung und Schutz.

Schonzonen sind Flächen am Rand von Äckern, die zusammen mit dem gesamten Schlag eingesät werden, jedoch danach nicht befahren, nicht mit Düngemitteln oder mit Pestiziden behandelt und nicht gestriegelt oder anderweitig bearbeitet werden. Die angebaute Feldfrucht kann geerntet werden. Je nach Standort und je nachdem, welche Hauptfrucht angebaut wird, entwickeln sich in der Schonzone neben der Kulturart viele weitere Pflanzen wie Kornblume oder echte Kamille. Insbesondere auf mageren Böden können sich seltene Ackerwildkräuter etablieren. Zusätzlich bieten Schonzonen vielen Insekten, Vögeln und Säugetieren Nahrung und Schutz. Schonzonen in der Feldfrucht können auch eine Pufferwirkung übernehmen, wenn sie beispielsweise an Hecken, Gewässer, Ackerrandstreifen oder Blühstreifen angrenzen.

Eine Schonzone am Rand des Feldes sollte mindestens 12 m breit sein. Bleibt ihr Standort über mehrere Jahre der gleiche, ist die Chance zur Etablierung seltener Ackerwildkräuter höher. Im Sommer, wenn die Ackerwildblumen blühen, können Schonzonen die Kulturlandschaft auch ästhetisch bereichern.

Besonders gut für:

  • Feldvögel
  • Insekten
  • Ackerwildkräuter
  • Feldhase

Besonders sinnvoll mit:

  • Pestizidfreie Landwirtschaft
  • Weniger Dünger für mehr Natur
  • Dauerhafte Randstreifen
  • Der Lichtacker - mehr Platz für Fauna und Flora
  • Lebensraum Stoppelfeld

Steckbrief mit Pachtvertragshinweisen

Welche Naturschutzmaßnahme für eine Fläche sinnvoll ist, hängt von den örtlichen Begebenheiten ab. Dazu beraten wir Sie gerne. Im Folgenden können Sie den Steckbrief als PDF herunterladen. Das Dokument enthält auch Hinweise für Pachtverträge, die allgemein beschreiben, wie diese Naturschutzmaßnahme vereinbart werden kann. Dies ersetzt jedoch nicht eine juristische Beratung. Jede Haftung im Zusammenhang mit der Verwendung der Inhalte wird ausgeschlossen.

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Tel. 030 284 984 1844

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